BGH zum Schadensersatzanspruch des Vermieters
BGH v. 28.2.2018 – VIII ZR ZR 157/17
Schadensersatz, der wegen Verschlechterung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses verlangt wird, ist Schadensersatz neben der Leistung: Es wurde die Schutzpflicht aus § 241 Abs. 2 BGB verletzt. Eine vorherige Fristsetzung ist nicht erforderlich.
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