Überleitungen in der Klausur – Wunderwaffe und Fallstrick in einem
Diese Woche geht es um die Überleitungen in deinem Gutachten (und damit deiner Klausur). Sie werden von den meisten vernachlässigt – und das auf Kosten der logischen Ergebnisherleitung und damit letztlich auch der Note. In dieser Podcast-Episode erkläre ich, worum es geht und wie man eine korrekte Überleitung gestaltet.
Zu dieser Thematik stelle ich dir eine Übungsaufgabe aus einer Originalklausur – du findest sie unten im grünen Kasten. Ebenfalls findest du unten ein Video, in dem ich die Aufgabe bespreche.
Der Podcast für Jura-Rebels
Subscribe: Google Podcasts | Spotify | Stitcher | RSS
Und hier kommt deine Aufgabe
Lösung und Besprechung im Facebook Live am 23.5. um 19.00.
Ausgangslage:
Es werden in der Wohnung des S durch den Gerichtsvollzieher Münzen gepfändet. Vor der Pfändung hatte S diese dem E übereignet, aber bei sich behalten. E will sich gegen die Pfändung in die Münzen wehren.
Frage:
Hat ein Rechtsbehelf des E gegen die Vollstreckung in die Münzen Aussicht auf Erfolg? Auf die §§ 1 bis 4, 9 und 11 Abs. 1 Satz 1 des AnfG (abgedruckt in der Textsammlung „Schönfelder/Deutsche Gesetze“ unter Nr. 111) wird hingewiesen. Andere Vorschriften des AnfG bleiben für die Bearbeitung der Aufgabe außer Betracht.
Deine Aufgabe:
Finde, welcher Rechtsbehelf des E in Frage kommt.
Prüfe ihn (schöner Nebeneffekt: kleine Wiederholung in ZPO II).
Finde heraus, an welcher Stelle und mit welcher konkreten Überleitung das AnfG zu prüfen ist.
Optional (aber sehr zu empfehlen): Schreib dir das Prüfungsschema auch für die weitere Prüfung mit Benutzung des Anfechtungsgesetzes auf.
Ich nutze das Plug-in WP YouTube Lyte und cache auch die Thumbnails lokal. Erst, wenn du auf Play klickst, kann (und wird) YouTube Informationen darüber einsammeln.