Trompete im Reihenhaus? Geht gar nicht, meinte der Kläger – geht wohl, sagt der BGH
BGH, Urt. vom 26.10.2018 – V ZR 143/17
Ein Nießbraucher fühlt sich gestört, weil im Nachbarhaus ein Berufsmusiker Trompete spielt. Er klagt auf Unterlassung. So einfach ist das nicht, sagt der BGH.
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Was du behalten solltest und wiederholen könntest
- Zu § 1004 I BGB
- Wem steht der Anspruch zu? Wann ist § 1004 I BGB analog anwendbar?
- Was wäre, wenn die Kläger nicht Nießbraucher, sondern Mieter gewesen wären?
- Anspruchsgegner ist der “Störer”. Welche Varianten gibt es?
- Wem steht der Anspruch zu? Wann ist § 1004 I BGB analog anwendbar?
- Zur Duldungspflicht nach § 1004 II BGB
- Welche Duldungspflichten kennst du?
- Wiederhole die Duldungspflicht aus § 906 I BGB
- Wie wird ermittelt, ob eine Beeinträchtigung wesentlich oder unwesentlich ist?
- Wiederhole auch § 906 II BGB, mache dir die Systematik des § 906 BGB bewusst
- Wiederhole die Grundzüge des Nießbrauchs