Parship und kein Ende
Wertersatz nach Widerruf aus § 357 Abs. 8 BGB – aber wie hoch?
Mal wieder steht das gute alte online-Dating vor Gericht. Und gibt uns Anlass, weit darüber hinaus über die Frage zu diskutieren!
Denn spezifisch für die Partnerschaftsvermittlung ist nur die Frage, ob § 656 BGB analog anwendbar ist. Hauptsächlich geht es aber in der Entscheidung um die Frage, wie Wertersatzansprüche des Unternehmers gegen den Verbraucher gemäß § 357 Abs. 8 S. 4 BGB zu berechnen sind. Und diese Frage geht weit über die Partnrschaftsvermittlung hinaus, daher halte ich diese Entscheidung geradezu für eine Pflichtlektüre.
BGH, Urt. v.17.6.2021, III ZR 125/19
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